Roman S. aus Pleinfeld wegen Morddrohung verurteilt

Wegen einer Morddrohung gegen Erkan Dinar, Mitglied im Sprecherrat des Landkreisbündnis gegen Rechts Weißenburg-Gunzenhausen, während der Kundgebung der rechtsradikalen JN Franken/Oberpfalz, am 10. März 2012 in Weißenburg, wurde Roman S. aus Pleinfeld, gemäß § 241 StGB Bedrohung, zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro, zzgl. Verfahrenskosten, verurteilt. Er gestand die Tat im Laufe des Verfahrens ein. Reue und eine Entschuldigung brachte er nicht über seine Lippen.

Die weitere Anzeige des Landkreisbündnis gegen Rechts Weißenburg-Gunzenhausen, gemäß § 130 StGB Volksverhetzung, wegen eines Aufrufs („Alle Kameraden an die Front! Auf Sie!“) an die TeilnehmerInnen der Neonazi-Kundgebung, wurde dagegen bereits im Vorfeld der Verhandlung von der Staatsanwaltschaft Ansbach eingestellt. Mit diesem besagten Befehl begann der erste von insgesamt drei (Schein-)Angriffen auf Nazi-GegnerInnen. Das Landkreisbündnis gegen Rechts Weißenburg-Gunzenhausen hatte den Ermittlungsbehörden dazu ein Video zur Verfügung gestellt gehabt.

Im Verfahren wurde Roman S. noch weitere Straftaten, gemäß § 130 StGB Volksverhetzung, von den Ermittlungsbehörden zur Last gelegt. Als Grundlage dafür wurde eine Anzeige vom 28. August 2011 genommen. Damals hatte das Landkreisbündnis gegen Rechts Weißenburg-Gunzenhausen eine Anzeige gegen die/den unbekannten Verantwortlichen der Homepage der Freien Nationalisten Weißenburg erstattet gehabt.

In einem Artikel wurde eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung, welche in § 6 Völkermord Abs. 1 und § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit Abs. 1 bis Abs. 5 des Völkerstrafgesetzbuches zusammengefasst ist, öffentlich im Internet gebilligt und verharmlost. Weiterhin wurde der öffentliche Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise gestört durch die Verherrlichung und Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Zusätzlich sah das Landkreisbündnis gegen Rechts Weißenburg-Gunzenhausen einen Verstoß gegen die Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz sowie § 55 Rundfunkstaatsvertrag.

Im Laufe der Verhandlung konnte nun in Erfahrung gebracht werden, dass es bereits 2010 eine Hausdurchsuchung bei Roman S. in Pleinfeld gegeben und sein Rechner daraufhin von den Sicherheitsbehörden ausgewertet wurde. Im Zuge der damaligen Ermittlungen sei festgestellt worden, dass er bis zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung die Verantwortung für die Homepage trug. Ob er dies auch zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des angezeigten Artikels am 26. August 2011 tat konnte indes das Gericht nicht feststellen. So wurden diese Anklagepunkte nach § 153 Strafprozeßordnung, mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, eingestellt.

Am Verfahren nahmen als Zuschauer ebenfalls teil Danny B., Tobias W., Patrick L. (alle aus Weißenburg), Tim W. (Auernheim) und Joshua W. (Treuchtlingen). Als Anwalt von Roman S. fungierte der für seine “Nationale Rechtschulung” bereits bekannte Frank Miksch aus Fürth.

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