Staatsanwaltschaft stellt Neonazi einen Freifahrtsschein aus

Das Landkreisbündnis gegen Rechts Weißenburg-Gunzenhausen beklagt in einer Stellungnahme die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Ansbach gegen den Neonazi Alexander K. aus Weißenburg. Dieser hatte am 6. November 2012 einen der Sprecher des Landkreisbündnisses gegen Rechts Weißenburg-Gunzenhausen in der Weißenburger Altstadt um Haaresbreite angefahren. Der Betroffene erstattete damals Anzeige gemäß § 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehr. Siehe dazu auch den Artikel “Bündnissprecher wird fast von Neonazi angefahren” vom 8. November 2012.

In einer Verfügung hat die Staatsanwaltschaft Ansbach nun beschlossen dieses Verfahren einzustellen. Zur Begründung heißt es unter anderem skandalös:

„Aufgrund der sich widersprechenden Angaben der Beteiligten lässt sich nicht feststellen, wie sich der Vorgang tatsächlich zugetragen hat. Es steht letztlich Aussage gegen Aussage, ohne dass einer der Aussagen von vornherein, ein erhöhter Beweiswert zukommt (…)“

Das Landkreisbündnis gegen Rechts Weißenburg-Gunzenhausen weist diese verächtlich machende Gleichstellung seines Sprechers durch die Staatsanwaltschaft Ansbach mit einem rechtsradikalen Neonazi entschieden zurück.

Alexander K. aus Weißenburg ist bereits mehrmals in Zusammenhang mit rechtsradikalen Aktionen aufgefallen. So nahm er am 1. Mai 2012 an der 1. Mai -Kundgebung des Freien Netz Süd in Hof/Saale teil. In seiner unmittelbaren Nähe immer das Weißenburger Neonazipärchen Martin und Danny B. sowie der mittlerweile wegen Morddrohung verurteilte Roman S. aus Pleinfeld. Siehe dazu auch den Artikel “Radikale Neonazis gegen DGB” vom 4. Mai 2012.

Alexander K
Alexander K. aus Weißenburg am 1. Mai 2012 in Hof/Saale – Fotoquelle: A.I.D.A.-Archiv

Auch steht Alexander K., zusammen mit  dem Weißenburger Tobias W., im dringenden Tatverdacht von Nazi-GegnerInnen, in der Nacht vom 30. auf den 31. August 2012, bei der Anbringung von Transparenten mit rechtsradikalen Parolen beteiligt gewesen zu sein. Die Wohnadresse von beiden Rechtsradikalen ist keine 10 Minuten von der B2-Brücke am Römerbrunnenweg entfernt an der eines der drei Transparente aufgehängt wurde. Wie die Polizei damals bestätigte sei ein weiteres Transparent in unmittelbarer Nähe der Brücke angebracht worden. Siehe dazu auch den Artikel “Erneut Transparente mit rechtsradikalen Parolen aufgetaucht” vom 1. September 2012.

Am 8. November 2012 parkte Alexander K. mit seinem Wagen in der unmittelbaren Nähe der Weißenburger Luna-Bühne als stadtbekannte Neonazis eine Vortragsveranstaltung zum Rechtspopulismus in Deutschland stören wollten. Siehe dazu auch den Artikel “Rechtspopulismus am Beispiel Thilo Sarrazins – Neonazis bekamen Platzverbot” vom 9. November 2012. Sein Auto diente den Neonazis dabei als Besprechungs- und Ausgangsort ihrer geplanten Störaktionen. Die Weißenburger Polizei vereilte dieses Unterfangen damals durch einen Platzverweis.

Auffallend ist für uns ein immer kürzer werdender Intervall der Einstellungsverfügungen seitens der Staatsanwaltschaft Ansbach bei Anzeigen und Strafanträgen. Als Landkreisbündnis gegen Rechts Weißenburg-Gunzenhausen erwarten wir von den Sicherheitsbehörden eine größere Unterstützung bei der Aufklärung von Straftaten. Dazu ist es nötig eine saubere Ermittlungsarbeit durchzuführen. Die Staatsschutzabteilung der Kriminalpolizei Ansbach sehen wir deshalb in der Pflicht größere Anstrengungen an den Tag zu legen. So ist der Fall der vier Jugendlichen, welche in der Nacht vom 26. Dezember 2012 mit einem Auto durch Weißenburg gejagt worden sind, immer noch nicht abgeschlossen. Siehe dazu auch den Artikel “Nazis jagten Jugendliche mit dem Auto” vom 30. Dezember 2012.

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