In einer Antwort auf eine Anfrage des Landkreisbündnisses gegen Rechts Weißenburg-Gunzenhausen teilte die KFZ-Zulassungsstelle des Landratsamts Weißenburg-Gunzenhausen mit, dass nach § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) die Zahlen- und Buchstabenkombination, auch in Verbindung mit dem Unterscheidungszeichen (WUG, GUN) nicht gegen die guten Sitten verstoßen dürfen.
Von einer Sittenwidrigkeit der Kombinationen ist bei den Kürzeln SA, SS, HJ, KZ oder auch NS auszugehen.