Staatsanwaltschaft folgt Ausführungen von NPDlern

Das Ermittlungsverfahren gegen den einschlägig vorbestraften Matthias Polt aus Murnau, Kreisvorsitzender der NPD Oberland, wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde von der Staatsanwaltschaft Ansbach eingestellt. Ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen NPD-Funktionär Erich K. aus Weißenburg wegen Sachbeschädigung wurde ebenfalls zu den Akten gelegt.

Matthias Polt wurde zur Last gelegt der Verantwortliche für die Homepage der Neonazis in Weißenburg und Umgebung zu sein. Auf besagter Seite wurden schon mehrmals strafrechtlich relevante Delikte begangen. So auch am 19. Dezember 2011, als ein Bericht über eine voraussichtlich einen Tag davor durchgeführte illegale Sonnwendfeier auf dem Treuchtlinger Hexentanzplatz veröffentlicht wurde. Auf mittlerweile entfernten Bildern waren dabei u.a. ein Kranz inmitten eines Scheiterhaufens zu sehen, welcher die Form eines so genannten Keltenkreuzes hatte. Da das Keltenkreuz in der Fahne der verbotenen rechtsradikalen Vereinigung „Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands / Partei der Arbeit (VSBD/PdA)“ vorkam ist es als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen anzusehen. Besagte Organisation war auch in Bayern aktiv und wurde nach mehreren Morden sowie kriminellen Machenschaften am 24. Januar 1982 vom damaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum als verfassungsfeindliche Organisation verboten. Seit dem 1. Oktober 2008 ist auf Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (3 StR 164/08) auch das isolierte Verwenden eines stilisierten Keltenkreizes grundsätzlich strafbar.

Der NPD-Funktionär Polt soll nun gegenüber der Staatsanwaltschaft angegeben haben, ohne seine Kenntnis und Zustimmung im Impressum der Seite als Verantwortlicher genannt worden zu sein. Weder habe er den Artikel verfasst noch den Artikel online gesetzt. Die Staatsanwaltschaft Ansbach schenkte nun diesen Aussagen Glauben und stellte trocken fest „ein Tatnachweis kann nicht mit der für eine Anklageerhebung notwendigen Sicherheit geführt werden“.

Der Weißenburger Erich K. hatte sich, am Rande der Neonazi-Kundgebung am 10. März 2012 in Weißenburg, am Wimmern-Eck des Gotischen Rathaus zu Nazi-GegnerInnen gestellt und zerbrach dort nach Entdeckung seiner Person eine Fahnenstange um scheinbar einen Eklat zu provozieren. Siehe dazu auch den Artikel „Ergebnisse der Pressekonferenz des Landkreisbündnis gegen Rechts Weußenburg-Gunzenhausen“ vom 23. März 2012. Daraufhin erfolgte von den Neonazis auf dem Weißenburger Marktplatz der zweite von insgesamt drei (Schein-)Angriffen auf Nazi-GegnerInnen. Die Staatsanwaltschaft Ansbach kam nun dem ehemaligen NPD-Funktionär entgegen und stellte das Verfahren ein, weil kein öffentliches Interesse bestehe und die Schuld als zu gering anzusehen sei. Auch habe sich K. von der Fahnenstange bedrängt gefühlt gehabt. Die am Tag der Kundgebung, durch einen der Sprecher des Landkreisbündnis gegen Rechts Weißenburg-Gunzenhausen, über die Präsenz des stadtbekannten ehemaligen NPD-Funktionärs informierte Einsatzleiterin der Polizei sah keine Gefährdung oder Bedrängung, in der Folge erteilte sie K. weder einen Platzverweis noch forderte sie Ihn dazu auf, sich auf den Platz zur Neonazi-Kundgebung zu begeben. Zuletzt öffentlich aufgetreten war K. am 24. April 2010 bei einem Infostand der NPD in Ansbach zur Forderung nach Einführung der Todesstrafe.

Die Ansbacher Staatsanwaltschaft lässt sich mit diesen Entscheidungen an der Nase durch die Manege ziehen. Vor allem die Aussagen von Matthias Polt sind stark in Zweifel zu ziehen. Der erst vor einigen Monaten wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie Geldstrafe von 800 Euro an die KZ-Gedenkstätte in Dachau verurteilte Murnauer betreibt seit Jahren einen Versandhandel mit rechtsradikalen Produkten. Darunter illegale Musik weswegen er nun auch verurteilt wurde. Siehe dazu auch den Artikel „Bewährungsstrafen für die NPD-Aktivisten und Betreiber rechtsextremer Shops Weigl und Polt“ vom 12. Dezember 2011 auf Endstation Rechts. Gerade im Jahr 2011 wurden auf mehreren rechtsradikalen Internetseiten der Name „Matthias Polt“ im Impressum aufgeführt. Ging man auf die Internetseiten konnte man Werbung sehen für Versandhandel mit rechtsradikalen Produkten. Nur ein Zufall?

Es hätte am Gericht gelegen darüber eine Aufklärung herbeizuführen und Licht ins Dunkel des braunen Sumpfes zu bringen. Die Staatsanwaltschaft hat der Öffentlichkeit diese Möglichkeit nun mit der Einstellung genommen. Ob der NPD-Mann Polt rechtlich gegen die Verwendung seines Namens im Impressum von rechtsradikalen Seiten vorgeht ist dem Landkreisbündnis gegen Rechts Weißenburg-Gunzenhausen nicht bekannt.

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