Das Landkreisbündnis gegen Rechts Weißenburg-Gunzenhausen begrüßt ein aktuelles Urteil vor dem Amtsgericht in Weißenburg. Richter Gunther Hommrich hatte einen 44-Jährigen aus Gunzenhausen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Staatsanwalt Andreas Pfisterer forderte laut einem Bericht im Altmühlboten vom 23.01.2014 sogar 120 Tagessätze.
In dem Artikel heißt es dazu, dass es nach Ansicht von Staatsanwalt Pfisterer nur einen geringen Interpretationsspielraum für den Kommentar, den der Angeklagte zu folgender Nachricht postete, gebe: „Tongham. Die britische Polizei gibt einem Rentner-Ehepaar seinen gestohlenen Wohnwagen nicht zurück – weil andernfalls die nun darin lebenden Zigeuner obdachlos wären, was deren Menschenrechte verletzen würde.“ Der Kommentar des Gunzenhausener, der ihn aus Sicht des Landkreisbündnisses gegen Rechts eindeutig mit rechtsradikalem bzw. rassistischem Gedankengut in Verbindung bringt, und welcher nun die oben genannten juristischen Folgen zeitigte, lautete: „Nachts, wenn alle schlafen, anzünden!“
Es ist zu gut, dass das Gericht in diesem antiziganistischen und menschenverachtenden Kommentar klar eine volksverhetzende Aussage erkannte. Rassistischem Denken muss auf einer möglichst breiten gesellschaftlichen Basis konsequent begegnet werden.
Laut Zeitungsbericht widersprach der Angeklagte dem Vorwurf der „Ausländerfeindlichkeit“ und betonte, kein „Rechtsradikaler“ zu sein. Mit unglaubwürdig wirkenden Ausflüchten, die seinen Kommentar verharmlosen sollten, kam er allerdings ebensowenig durch wie sein Verteidiger Karl-Heinz Fitz, der für seinen Mandanten auf Freispruch plädierte.
- Altmühlbote: “ 44-jähriger Gunzenhäuser wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht” (23.01.2014)