Vortrag zum Antiziganismus im 3. Reich

Keine Minderheit in Europa ist aktuell so sehr von Repressionen und Verfolgung bedroht wie die der Sinti und Roma. Vor allem in Ungarn werden Menschenrechte mit Füßen getreten und die “Zigeuner” verächtlich als vogelfrei angesehen. Rassistische Parteien und Bewegungen belagern Häuser und können ungehindert von den Sicherheitsbehörden interagieren. Bis hin zu Mord. Wehren sich die Menschen werden sie kriminalisiert und vertrieben. In Frankreich ergeht es Ihnen nicht viel besser. Auch dort werden Unterkünfte zerstört und trotz vermeintlich offener EU-Grenzen finden Massenabschiebungen nach Rumänien statt. In Italien möchte man Sinti und Roma in einer gesonderten Datei erfassen. Und auch in Weißenburg hat es innerhalb eines Jahres gleich zwei unaufgeklärte Farbanschläge auf das Haus einer Sinti-Familie gegeben. Doch was sind die Gründe dieser Ablehnung?

Auf Initiative von Erkan Dinar hat das Landkreisbündnis gegen Rechts Weißenburg-Gunzenhausen beschlossen dieser Frage auf wissenschaftlicher Grundlage nachzugehen und lädt ein zum zweiten Teil einer Vortragsveranstaltung am Donnerstag den 31. Januar 2013, um 20 Uhr im Jugendzentrum Weißenburg, Eichstätter Straße 1 in Weißenburg.

Der Nürnberger Ulrich Schlee hat in seiner Magisterarbeit, zum Abschluss seines Studiums der Geschichte und Philosophie, an der Uni Erlangen-Nürnberg versucht, die rassistische Verfolgungs- und Vernichtungspolitik gegen Sinti und Roma unter dem Nationalsozialismus in Mittelfranken zu untersuchen. Aktuell plant er das Untersuchungsgebiet im Rahmen einer Doktorarbeit auf ganz Bayern auszuweiten. Ferner ist er aktiv im Nürnberger Kreisvorstand der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA).

In einer ersten Veranstaltung wurde bereits das Phänomen „Antiziganismus“ in der EU und in Deutschland vorgestellt. Dabei ging es vor allem um eine kritische Auseinandersetzung mit der antiziganistischen Ideologie, ihrer Geschichte, ihren möglichen Wurzeln und nicht zuletzt ihrer Umsetzung in eine jahrhundertelange gesellschaftliche Diskriminierung gegen vermeintliche „Zigeuner“. Im zweiten Teil der Veranstaltungsreihe soll nun auf die nationalsozialistische Verfolgungs- und Vernichtungspolitik gegen Sinti und Roma eingegangen werden.

Die Veranstalter behalten sich gem. § 10 BayVersG vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Organisationen angehören oder der extrem rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren.

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